ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der SolarDeinDach GmbH über Kauf und Installation von Photovoltaikanlagen
1. Geltungsbereich
1.1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle geschäftlichen Beziehungen und Leistungen (inkl. Auskünften und Beratungen) im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung und der Montage von Photovoltaikanlagen sowie des erforderlichen Zubehörs und dazugehöriger Nebenanlagen (im Folgenden „PV-Anlage“) durch die SolarDeinDach GmbH (nachfolgend “SDD”), an bzw. bei dem jeweiligen Käufer (im Folgenden: „Kunde“).
1.2. Der Einbeziehung anderer AGB, auch in kaufmännischen Bestätigungsschreiben des Kunden oder eines Dritten, wird hiermit widersprochen.
1.3. Im Fall eines Widerspruchs oder sonstiger Abweichungen zwischen den Bestimmungen dieser AGB und den vertraglichen Vereinbarungen gemäß der Bestellung geht die Bestellung den AGB vor.
2. Zustandekommen des Vertrags
2.1. Angebote sind in der Regel freibleibend und werden erst nach Annahme durch den Kunden und Auftragsbestätigung durch SDD bindend. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch SDD innerhalb von 3 Wochen nach Eingang der Angebotsannahme des Kunden. Geht dem Kunden innerhalb dieser Frist keine Auftragsbestätigung zu, ist ein Vertrag nicht zustande gekommen. Die Präsentation der PV-Anlagen in Prospekten, der Website oder in anderer Art und Weise stellen kein verbindliches Verkaufsangebot dar.
2.2. SDD oder ein beauftragter Nachunternehmer, ist berechtigt, nach der Auftragsbestätigung weitere Vor-Ort-Termine mit dem Kunden durchzuführen, um die Lieferung, Installation und Logistik zu planen. Der Kunde hat nach besten Möglichkeiten an einer Umsetzung mitzuwirken.
2.3. Sollte sich während der konkreten Anlagenplanung herausstellen, dass aus technischen Umständen eine Anpassung der Bestellung erforderlich wird, wird SDD dies dem Kunden unverzüglich mitteilen und geänderte Vertragsunterlagen in Textform zukommen lassen. Sollte zwischen dem Kunden und SDD keine Einigung über die geänderten Umstände zustande kommen, steht beiden Parteien ein Rücktrittsrecht zu.
3. Lieferung der PV-Anlage
3.1. Die Lieferung der PV-Anlage bzw. ihrer Bestandteile erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
3.2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die PV-Anlage bzw. ihre Bestandteile zum Liefertermin ordnungsgemäß an der Lieferadresse abgeliefert werden können. Dafür stellt der Kunde sicher, dass die Komponenten der PV-Anlage ebenerdig mit einem 7,5 t LKW mindestens bis zur Bordsteinkante angeliefert werden kann. Sollte eine solche Anlieferung nicht möglich sein, ist der Kunde verpflichte dies SDD unverzüglich mitzuteilen. Sollte der Kunde an einem ordnungsgemäß mitgeteilten verbindlichen Liefertermin nicht erreichbar oder die Anlieferung aus sonstigen Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich sein, so kann SDD die entstandenen Kosten dem Kunden unter Nachweis der Berechnungsgrundlage in Rechnung stellen.
3.4. Der Kunde trägt dafür Sorge, die angelieferte PV-Anlage bzw. ihre Bestandteile mit zumutbaren Maßnahmen vor Diebstahl oder Beschädigung zu sichern.
4. Montage
4.1. SDD errichtet und installiert die PV-Anlage beim Kunden. Die notwendigen Installationstermine sind zwischen SDD und dem Kunden abzustimmen.
4.2. Die Errichtung erfolgt schlüsselfertig. SDD nimmt die PV-Anlage in Betrieb und schließt sie ans Netz an. Die Inbetriebnahme der PV-Anlage erfolgt nach Maßgabe des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes. Soweit Erklärungen vom Kunden abzugeben sind, bspw. gegenüber dem Netzbetreiber oder Meldungen im Marktstammdatenregister, gibt der Kunde diese in der erforderlichen Form selbst ab. Auf Wunsch des Kunden kann dieser SDD entsprechend bevollmächtigen. In diesem Fall wird SDD dem Kunden auf Anforderung einen Vollmachtsvordruck übersenden, der vom Kunden zu unterzeichnen und an SDD zu senden ist.
4.3. Der Kunde gestattet SDD und von SDD beauftragten Personen alle für die Errichtung erforderlichen Arbeiten auf seinem Grundstück und in oder an seinem Gebäude vorzunehmen, insbesondere die Anbringung und Installation der PV-Anlage unter Einschluss aller zweckdienlichen Maßnahmen, z.B.
- Errichtung von Messeinrichtungen
- Verlegung von Anschlussleitungen
- Installation sonstiger Komponenten
4.4. Installation des Stromzählers ist im Angebotspreis nicht enthalten und wird vom Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber berechnet. Die Kosten eines eventuell erforderlichen neuen Zählerschranks sind nur dann im Angebotspreis enthalten, wenn dieser im Angebot ausdrücklich genannt wird. Wird im Angebot kein Zählerschrank genannt, kann hierin keine Zusicherung gesehen werden, dass jetzt oder später kein neuer Zählerschrank notwendig sein wird.
4.4. Der Kunde gewährt SDD und von SDD beauftragten Personen, soweit dies für eine ordnungsgemäße Lieferung und Errichtung der PV-Anlage erforderlich ist, ungehinderten und unbeschränkten Zugang zu all seinen Räumen, Gebäudeteilen, Dachflächen, technischen Anlagen und Leitungen.
4.5. SDD wird dem Kunden nach Abschluss der Montage, Inbetriebsetzung und Fertigstellung aller Arbeiten (darunter fallen nicht die Zählersetzung und die Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber) das Inbetriebnahme-Protokoll und alle weiteren erforderlichen Unterlagen übergeben. SDD wird dem Kunden oder vom Kunden benannten Personen ferner eine Einführung in die wesentlichen Funktionsweisen der PV-Anlage gewähren.
4.6. SDD prüft den Zustand des Gebäudes vor Beginn der beauftragten Bauarbeiten auf offensichtliche Mängel. Stellt SDD solche Mängel fest oder hat SDD aus sonstigen Gründen Zweifel an der Geeignetheit des Gebäudes für die Errichtung der PV-Anlage, so wird SDD den Kunden unverzüglich hierüber informieren.
4.7. SDD ist im Fall von Mängeln oder begründeten Zweifeln nach Ziffer 4.6, 5.1 und 5.2 berechtigt, die Installation der PV-Anlage abzubrechen. Der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten, die SDD für einen weiteren Installationstermin nach Beseitigung der Mängel oder Herstellung der Geeignetheit entstehen. SDD wird die Kosten gegenüber dem Kunden in transparenter und nachvollziehbarer Weise darlegen. Werden die Mängel vom Kunden nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, so ist SDD berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Liegen begründete Zweifel nach Ziffer 4.6, 5.1 und 5.2 vor, die den Abbruch der Installation der PV-Anlage rechtfertigen, so hat der Kunde SDD innerhalb einer Frist von zwei Wochen darüber zu informieren, ob die Herstellung der Geeignetheit beabsichtigt wird. Wird die Herstellung der Geeignetheit des Gebäudes oder des Dachs durch den Kunden abgelehnt, ist SDD berechtigt ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Herstellung der Geeignetheit des Gebäudes oder des Dachs vom Kunden beabsichtigt, hat diese innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen. Bei Verstreichen dieser angemessenen Frist, ist SDD berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.8. SDD darf sich für sämtliche Tätigkeiten im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden von ihm beauftragten Dritten bedienen. SDD wählt alle eingesetzten Nachunternehmer sorgfältig aus.
4.9. Für Vorgaben des örtlichen Netzbetreibers, insbesondere zur Einspeiseleistung, ist SDD nicht verantwortlich. Sollten Vorgaben des örtlichen Netzbetreibers oder besondere Anschlussbedingungen nach Beginn der Montage der PV-Anlage dazu führen, dass Änderungen an der PV-Anlage oder ihrer technischen Ausstattung vorgenommen werden muss, gilt die Ziffer 2.3 entsprechend.
5. Pflichten des Kunden
5.1. Der Kunde sichert zu, dass das Gebäude und die Dachfläche, an oder auf dem die PV-Anlage angebracht wird, hierfür geeignet sind. Es obliegt allein dem Kunden, die Gebäude-Statik, Traglast und allgemeiner Zustand der Dachfläche in Stand zu halten und gegebenenfalls in Stand zu setzen, soweit dies für die Installation und den Betrieb der PV-Anlage erforderlich ist. Mit Angebotsannahme bestätigt der Kunde seine Pflichten bezüglich der Dachbeschaffenheit. Bestehen aus Sicht von SDD Zweifel an den statischen Voraussetzungen oder der sonstigen Dachbeschaffenheit, kann SDD die Vorlage des Nachweises der Standsicherheit/Statik/Geeignetheit des Daches vom Kunden verlangen. Erfolgt die Vorlage des Nachweises nicht, ist SDD berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.2. SDD haftet nicht für Mängel und Schäden an Dach und Gebäude, die durch eine fehlende Eignung von Dach oder Gebäude für die Installation und den Betrieb der PV-Anlage entstehen.
5.3. Die Beantragung und Beschaffung aller für die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlage nebst Nebeneinrichtungen sowie für den Netzanschluss erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen und sonstigen Bewilligungen sowie die Wahrnehmung aller gegenüber dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur vorzunehmenden Mitteilungen, insbesondere soweit diese Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer finanziellen Förderung sind, obliegen ausschließlich dem Kunden, sofern eine vollständige oder teilweise Übernahme dieser Aufgaben durch SDD nicht ausdrücklich in Textform vereinbart worden ist. Auf Ziffer 4.2 wird verwiesen.
5.4. Zahlungsforderungen des Stromnetzbetreibers, insbesondere im Zusammenhang mit dem Netzanschluss, der Inbetriebnahme, dem Betrieb oder der Abrechnung der Stromeinspeisung bzw. des Strombezugs der PV-Anlage, trägt der Kunde.
5.5. Dem Kunden ist bekannt, dass für die Installation und den Betrieb der PV-Anlage, ein uneingeschränkter, dauerhafter Zugang zum Internet und dauerhafter Stromanschluss notwendig ist und stellt diese sicher.
5.6. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Vertragserfüllung relevanten Dokumente auf Anfrage von SDD auszuhändigen, insbesondere solche Dokumente, die für die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber notwendig sind.
6. Eigentum, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
6.1. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der PV-Anlage geht mit Inbetriebnahme der PV-Anlage auf den Kunden über.
6.2. SDD behält sich bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum an der PV-Anlage und dem Zubehör vor („Eigentumsvorbehalt“).
6.3. Der Kunde ist verpflichtet, das Vorbehaltseigentum mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln und insbesondere anfallende Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten durch qualifizierte Personen durchführen zu lassen.
6.4. Soweit die PV-Anlage und das Zubehör während der Dauer des Eigentumsvorbehalts mit einem Gebäude oder Grundstück fest verbunden oder auf einem Grundstück eingebracht werden, sind die Vertragspartner sich einig, dass dies im Sinne von § 95 BGB lediglich zu einem vorübergehenden Zweck geschieht.
7. Kaufpreis und Bezahlung
7.1. Der Kaufpreis und die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot. Die Zahlungen des Kunden erfolgen per Überweisung innerhalb der gesetzten Frist.
7.2. Die Angebotspreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (Bruttopreise). Für PV-Anlagen gilt ab dem 01.01.2023 unter bestimmten Voraussetzungen ein sogenannter Nullsteuersatz. Wurde die Umsatzsteuer in dem Angebot mit 0 % angesetzt, so der Kunde mit dem Auftrag zugleich, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Sollte sich später herausstellen, dass widererwarten doch Umsatzsteuer abzuführen ist, hat der Kunde die angefallene Umsatzsteuer nachträglich zu erstatten.
8. Gewährleistung
8.1. Dem Kunden stehen Gewährleistungsrechte zu.
8.2. Die konkret vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung. Jede anderweitige Angabe von SDD zum Gegenstand von Lieferungen und/oder Leistungen (z.B. technische Daten, Toleranzen) sowie sämtliche von SDD generierten Darstellungen (technische Zeichnungen, Abbildungen von Bauteilen etc.) sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern beschreiben die Lieferungen und Leistungen lediglich unverbindlich.
8.3. Abweichungen von der im Angebot vereinbarten Beschaffenheit aufgrund rechtlicher Vorschriften oder aufgrund besonderer Anforderungen des am Installationsort örtlich zuständigen Stromnetzbetreibers stellen keinen Mangel dar. Dies gilt ebenso für (a) Abweichungen, die im Hinblick auf die Gegebenheiten am Installationsort eine technische Verbesserung darstellen sowie für (b) den Ersatz von Komponenten der PV-Anlage durch gleichwertige Komponenten, soweit hierdurch die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird. Die in diesem Zusammenhang gelieferten, aber nicht verwendeten Komponenten werden nicht an den Kunden herausgegeben. Der Kunde hat diesbezüglich keinen Anspruch auf Übergabe und Übereignung.
8.4. Soweit durch SDD Prognosen des Stromertrags angeboten oder erstellt werden, stellen diese lediglich Beispielsberechnungen ohne Verbindlichkeit dar. SDD übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Prognosen oder die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Prognosen enthaltenen Angaben. Die Prognosen stellen ferner keine Geschäftsgrundlage für den Abschluss des Vertrages dar.
8.5. Die PV-Anlage und ihre Komponenten unterliegen einer technisch bedingten sowie einer natürlichen und altersbedingten Abnutzung, wodurch es zu Leistungsverlusten kommen kann („Degradation“); die Degradation stellt keinen Mangel der PV-Anlage dar und ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
8.6. Gewährleistungsansprüche können vom Kunden nicht mehr geltend gemacht werden, wenn er Veränderungen an der PV-Anlage oder ihrer Komponenten vorgenommen hat oder durch Dritte hat vornehmen lassen, es sei denn SDD hat den Veränderungen mindestens in Textform zugestimmt oder der Kunde weist nach, dass die aufgetretenen Mängel nicht auf die vorgenommenen Veränderungen zurückzuführen sind.
8.7. Die Gewährleistungsansprüche bestehen unabhängig und unbeschadet von gesondert eingeräumten Herstellergarantien.
8.8. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde einen Mangel bei Übergabe kennt und sich seine Rechte wegen des Mangels nicht vorbehält. Gewährleistungsansprüche sind ferner im Fall von offenen Mängeln ausgeschlossen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der PV-Anlage bei SDD mindestens in Textform geltend macht. Offene Mängel sind solche, die der Kunde bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkannt hat oder hätte erkennen können.
8.9. Im Falle etwaiger Mängelrügen durch den Kunden ermöglicht und gewährt dieser SDD und von SDD beauftragten Personen zu Prüfzwecken sowie zum Zweck der Nachbesserung den Zutritt zu den entsprechenden Anlagen.
8.10. SDD hat bei Fehlschlag eines Nachbesserungsversuchs das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist einen erneuten Nachbesserungsversuch vorzunehmen. Das Recht, zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern steht dem Kunden erst zu, wenn der zweite Nacherfüllungsversuch fehlschlägt.
9. Haftung und Schadensersatz
9.1. Die Vertragspartner haften einander uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.2. Für einfache Fahrlässigkeit haften die Vertragspartner nur im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. „Wesentliche Vertragspflichten“ der Vertragspartner sind solche, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der jeweils andere Vertragspartner daher vertraut und vertrauen darf. Die Haftung der Vertragspartner ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen zudem auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.3. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z.B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
9.4. Soweit die Haftung der Vertragspartner ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Vertragspartner.
10. Rücktritt vom Vertrag
10.1. Beide Vertragsparteien können vom Vertrag zurücktreten, wenn der Betreiber des Netzes der allgemeinen Versorgung einen Anschluss der PV-Anlage an sein Netz über den Verknüpfungspunkt des Grundstücks ablehnt.
10.2. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn das Gutachten über die Dach- bzw. Gebäudestatik ergibt, dass das Dach bzw. Gebäude für die Errichtung einer PV-Anlage nicht oder nicht im geplanten Ausmaß geeignet ist.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher; Widerrufsbelehrung
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so steht ihm ein Widerrufsrecht zu. Dies gilt nicht für Verträge die auf Anfrage des Kunden mit SDD nicht im Wege des Fernabsatzes geschlossen werden.
12. Kundenservice
SolarDeinDach GmbH
Marschnerstr. 3
04109 Leipzig
Deutschland
Telefon: +49 (0)160 911 55 8 54
Email: service@solardeindach.de
13. Datenschutz; Einwilligung
SDD schützt die Daten ihrer Kunden zu jeder Zeit gemäß den Vorgaben des geltenden Datenschutzrechts.
14. Schlussbestimmungen
14.1. SDD ist berechtigt, die geschuldeten Lieferungen und Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.
14.2. Die Textform umfasst stets auch Erklärungen per E-Mail und Informationsübermittlung per automatisierten elektronischen Datenaustausch.
14.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags hiervon unberührt. Die Vertragspartner werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung diejenige Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlich verfolgten Zielsetzung am nächsten kommt. Dasselbe gilt, wenn sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
14.4. Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen nicht.
14.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern nicht anders zwingend gesetzlich vorgegeben. Gerichtsstand ist Leipzig, sofern nicht anders zwingend gesetzlich vorgegeben.
SolarDeinDach GmbH, alle Rechte vorbehalten